Wie verläuft eine solche Therapie?

Zu Beginn der Behandlung wird geklärt, was der Grund für die Suche nach therapeutischer Unterstützung ist – es geht um die Schilderung der Beschwerden und die Fragen „Was will und muss ich verändern?”, „Welche Umstände haben diese Veränderung bisher verhindert?“ und „Warum bin ich so geworden?“. Es wird ein Behandlungskonzept erstellt, an dessen Zielen sich die Therapie orientiert. Die Dauer der Behandlung ist individuell unterschiedlich.

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen aktuell bis zu 3 Sprech­stunden­termine und danach bis zu 4 probatorische Sitzungen vor. Diese Stunden dienen der Entscheidung, ob eine Behandlung fortgeführt werden soll - und ob die Behandlung bei der Therapeutin gewünscht bzw. möglich ist. Danach wird bei der Krankenkasse eine Kurzzeit­therapie (bis zu 24 Stunden) und ggf. eine Umwandlung in eine Langzeittherapie (bis zu 100 Stunden) beantragt. Die Dauer und die Behandlungsfrequenz (wöchentliche bis monatliche Termine) sind unterschiedlich und innerhalb einer Behandlung auch variabel.

Die Indikationen sind vielfältig: Depressionen, Burnout, Angststörungen, Zwangs­störungen, Essstörungen, Krankheits­bewältigung bei chronischen bzw. besonders schweren körperlichen Erkrankungen.

Wie können Patient:innen die Behandlung erfolgreich unterstützen?

Voraussetzung von Seiten der Patient:innen sollte ein klarer Wunsch nach Veränderung sein; es sollte ein Ziel auszumachen sein; Die Patient:innen sollten die Haltung teilen, selbst maßgeblich zu der Veränderung beitragen zu können; es sollte die Bereitschaft vorhanden sein, regelmäßige, d.h. auch wöchentliche Therapiegespräche in den „Terminkalender“ einzuplanen.